- 0
0 Sterne /
Bewertung
Die Rechtslage hat sich etwas geändert, und zwar zugunsten der Schwiegereltern, denn die können nun teilweise Geldbeträge und Vermögenswerte von dem geschiedenen Ehepartners des Kindes zurückverlangen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, die Geschenke der Schwiegereltern an den Ehepartner des Kindes sind von nun an nicht mehr als unbenannte Zuwendung zu qualifizieren, sondern als Schenkung. Damit haben die Schwiegereltern das Recht zumindest Teile dieser Schenkung zurückzufordern.
Es handele sich um eine Schenkung, da die Schwiegereltern diese in die Ehe einbringen, weil sie an deren Fortbestehen glaube. Nach einer Scheidung würde diese Geschäftsgrundlage fehlen, weshalb man die geschenkten Mittel zurückfordern könne.
Ehescheidung24.de hat noch einen Tipp zu einem ähnlichen Thema.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, die Geschenke der Schwiegereltern an den Ehepartner des Kindes sind von nun an nicht mehr als unbenannte Zuwendung zu qualifizieren, sondern als Schenkung. Damit haben die Schwiegereltern das Recht zumindest Teile dieser Schenkung zurückzufordern.
Es handele sich um eine Schenkung, da die Schwiegereltern diese in die Ehe einbringen, weil sie an deren Fortbestehen glaube. Nach einer Scheidung würde diese Geschäftsgrundlage fehlen, weshalb man die geschenkten Mittel zurückfordern könne.
Ehescheidung24.de hat noch einen Tipp zu einem ähnlichen Thema.
- Eva