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NS-Musik darf weiterhin auf Schulhöfen verteilt werden

05 Feb
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Es ist ein ewiger Kampf, den Nationalsozialismus bzw. ihre dazugehörende Partei, die NPD, abzuschaffen. Im Osten von Deutschland wird die NPD fast schon als normal angesehen, im Westen dagegen versucht man mit allen Mitteln, diese Protestpartei zu unterdrücken.

Ein Verbotsantrag für die NPD scheiterte schon einmal vor dem Bundesverfassungsgericht. Die rechtsextreme Partei hatte Spitzel in den Verfassungsschutz integriert, weswegen die Beweise unbrauchbar gewesen waren.

Ein weiteres Scheitern vor dem BVG wäre für die NPD ein Triumph, also versucht man erst garnicht, die Nationalsozialistische Partei zu verbieten.

Um noch mehr Anhänger für sich zu gewinnen, versucht die NPD vor allem Jugendliche für ihre Aktionen zu begeistern. Um dieses Ziel zu erreichen, organisieren sie kostenlose Rockkonzerte, sprechen die Teenies gezielt im Internet an oder verteilen kostenfreie CDs auf Schulhöfen, mit denen NS-Ideologien verbreitet werden.



Man kann davon ausgehen, dass hauptsächlich West-Deutschland versuchen wollte, diese Verteilung der CDs zu stoppen. Unglücklicherweise liegt der Polizei dabei keine Rechtsgrundlage vor, weswegen sie dies verbieten könnten.

Der Jugendschutz steht nämlich in dem Fall der NS-Musik in dauerhaftem Clinch mit dem Recht auf Meinungsfreiheit. Da in den Liedern nicht etwa zu Gewalt aufgerufen wird sind der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Hände gebunden.

Trotz der Einschränkungen im Vorgehen gegen die NPD und all ihren Aktionen wird man wohl nie aufgeben, diese Partei zu verbieten, sie zu unterdrücken oder wenigstens weitgehend abzuschaffen. Irgendwo im Untergrund wird es immer Anhänger geben, nur sollte der Nationalsozialismus wirklich langsam aus der Öffentlichkeit verschwinden.
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