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Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die aktuelle Hartz-IV-Regelung verfassungswidrig ist und somit neu berechnet werden muss. Bis Ende des Jahres bleibt allerdings die alte Berechnung bestehen.
Die Leistungssätze seien völlig falsch berechnet, berichtet auch
ehescheidung24.de. Nachdem mehrer Familien geklagt hatten und zum Teil Recht bekamen, ging es weiter an das Bundesverfassungsgericht, was die Leistungssätze als verfassungswidrig erklärt, und die Bundesregierung damit auffordert diese neu zu berechnen. Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung her.
Bis zur Neuregelungen dürfen die sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beantragen, wenn diese zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich sind. Die Höhe der Leistungen sei aber nicht direkt aus dem Grundgesetz abzuleiten, so Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, dennoch seien sie momentan offensichtlich weder für Kinder noch Erwachsene unzureichend. Der Gesetzgeber müsse die Leistungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren neu berechnen.