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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist, stellt der Steuerberaterverband eine berechtigte Frage: Was ist nun mit dem ELENA-Verfahren?
Bei
reno-it.de steht, dass das ELENA-Verfahren am Anfang des Jahres sowieso nochmal überarbeitet werden muss und in der Zeit auch schon zwei Petitionen gegen dieses Verfahren eingingen. ELENA steht für "Elektronischer Entgeltnachweis" und ist eine Datenerfassung der Arbeitnehmerdaten, wie Kündigungsgrund und Fehltage.
Nun heißt es in dem Rechtsspruch des Bundesverfassungsgerichts, dass die Vorratsdatenspeicherung nur zum "Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter" erlaubt wäre und das sei bei ELENA nicht der Fall.
Wir werden abwarten müssen, wie sich die Richter dazu äußern werden.