nofollow

Apple hat nicht alleiniges Recht auf das -i-

12 Mär
  • 1
0 Sterne / 0 Bewertung
Danke für Ihre Bewertung!
Danke für Ihren Kommentar!
Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten.
Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten.
Your review could not be added!
Auch wenn man mittlerweile das kleine "i" ganz gerne mal mit der Marke in Apple in Verbindung bringt, hat nun ein australisches Gericht entschieden, dass der Hersteller darauf kein Alleinrecht besitzt.

Bei diesem konkreten Fall ging es darum, dass Apple einen Hersteller verklagt hat, der Laptoptaschen unter den Namen "DOPi" anbieten wollte. Rückwärts liest sich das Ganze dann "iPOD" und Apple war der Meinung, dass das die Kunden verwirren könnte. Dieser Hersteller wies darauf hin, dass noch mehr Hersteller ein kleines "i" in ihrem Namen benutzen würden und das "i" also nicht zwangsläufig mit Apple indentifiziert werde.

Das war nicht das erste Mal, dass Apple sich bei so etwas weit aus dem Fenster lehnt, denn wie basicthinking.de berichtet, hatte Apple auch schon mal Woolworth verklagt, wegen einem apfelähnlichem Logo.
  • Moderator
Weitere Angebote :

Kommentar zu “Apple hat nicht alleiniges Recht auf das -i-”
gravatar
Mario

19.03 2010

Eine Frechheit, wie Apple sie hier anmaßt, jedem seine Sicht von Recht und Unrecht aufbürden zu wollen und umso schöner zu hören, dass Australische Gerichte Apple eiskalt und berechtigt abblitzen lassen.
  • Bitte füllen Sie alle erforderlichen (*) Felder aus, um einen Kommentar zu senden.


Ok! Einverstanden