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In Köln wurde ein Architekt, der als Denkmalpfleger in der Probezeit war, aufgrund seines Schweißgeruchs und mangelnder Hygiene gekündigt. Durch ein Versehen landete das Ganze nun auch vor Gericht.
Ein Versehen war es deshalb, weil die Chefin des Mannes ihn auch völlig ohne offizielle Angaben von Gründen hätte entlassen können. Doch in seiner Kündigung stand, er sei durch sein
„ungepflegtes Erscheinungsbild, insbesondere durch starken Schweißgeruch und unsaubere Hände aufgefallen".
Der angehende
Denkmalpfleger sah sich, völlig zurecht, in seiner Ehre und Würde verletzt und wollte diese Anschuldigungen aus der Welt schaffen. Doch leider scheiterte er vor dem Kölner Arbeitsgericht. Da eine Angabe von Gründen wegen der noch bestehenden Probezeit nicht notwendig gewesen wäre, ist die Kündigung rechtens.
Der Anwalt des Mannes sprach von einer
Ungeheuerlichkeit, Kollegen waren sogar mit zwei
Unterschriften-Aktionen gegen die Kündigung vorgegangen.
Vor Gericht erschien der Architekt fein säuberlich angezogen, ohne schwarze Ränder unter den Fingernägeln. Vielleicht hat er es kurz vorher so gemacht, wie die
Ente bei mein.salzburg.com? Oder er hat die Seite von
Illya Beverung besucht und hat sich eine körperpflegende Creme selbst zusammengestellt....?
Nun ja, Spaß beiseite. Fest steht, dass es bei einem "richtigen" Fall noch Zeugenaussagen hätte geben müssen, um zu beweisen, dass der Gekündigte tatsächlich so ungepflegt auftritt. Doch während der Probezeit hat man einfach nichts zu sagen, wie es scheint.