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Raucherpausen sind keine Arbeitszeit. So entschied das Oberverwaltungsgericht Münster und verbot nun den Mitarbeitern der Stadt Köln, während der regulären Arbeitszeit eine Zigarettenpause einzulegen.
Eine solche Raucherpause sei keine zulässige Unterbrechung der Arbeit wie beispielsweise der Gang zur Toilette oder in die Küche, um einen Kaffee zu holen. Vielmehr kann man solch eine sogar als Kündigungsgrund ansehen, wie
Christian Riedel schreibt.
Außerdem ist es einfach nich gerecht den Nichtrauchern gegenüber, wenn den Rauchern mehrfach eine "Pause" gegönnt wird, die sie nich machen (müssen). Somit arbeite der Nichtraucher nämlich mehr, als der Raucher; die Bezahlung ist dabei aber die selbe.
Den Kölnern wurde nicht nur das Rauchen während der Arbeitszeit verboten, es gibt auch keinen extra Raucherraum mehr, jedoch werden Rauchentwöhnungskurse etc. angeboten, die den Rauchern helfen sollen, vom Nikotin wegzukommen.
Ein generelles Rauchverbot wurde für die Mitarbeiter der Stadt Köln nicht auferlegt; während ihrer regulären Pausen dürfen sie weiterhin rauchen.