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Deutschland ist mittlerweile schon wieder seit 20 Jahren vereint. Aber manch einer trennt Deutschland immer noch gerne in die DDR und die BDR auf. Ein Arbeitnehmer hatte kürzlich einer
Bewerberin abgesagt, da sie aus "
Ostdeutschland" stammt.
Man kriegt meist die Bewerbungsunterlagen zurück geschickt, wenn man eine Absage erteilt bekommt. Das war der gleiche Fall bei einer Frau gewesen, die aber auf ihren Unterlagen einen Vermerk sah: Ossi.
Anscheinend sollte das ein Hinweis gewesen sein, diese
Bewerberin nicht zu nehmen, da sie aus Ostdeutschland kommt. Jetzt fragt man sich, ob man dies als Diskriminierung bezeichnen kann und ob die DDR eine ethnische Gruppe war.
Die Frau hat sich nun einen Anwalt zugezogen, denn sie möchte sich nicht wegen so etwas diskriminieren lassen. Jetzt wird das Gericht dann wohl entscheiden, ob man in dieser Hinsicht etwas rechtlich machen kann und der Arbeitgeber dafür belangt werden könnte.