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Es handelt sich bei diesem Fall um eine
künstliche Befruchtung einer Frau, die sich nichts sehnlicher wünscht, als ein Kind zu bekommen. Nach lang andauernden Verhandlungen wurde nun entschieden, dass eine 29-Jährige Witwe von ihrem toten Ehemann schwanger werden darf.
Ines S., so der Name der Witwe, hatte im März 2008
neun Eizellen von ihr künstlich mit dem Sperma ihres Mannes befruchten lassen. Danach wurden die Eizellen
tiefgefroren und lagern seit dem in einer Neubrandenburger Klinik.
Kurz nach der
künstlichen Befruchtung verstarb der Ehemann von Ines S., der sehnliche Wunsch nach einem Kind war aber immer noch da.
Das Problem war aber, dass die Klinik die Herausgabe der Eizellen
verweigerte, da laut
Embryonenschutzgesetz eine künstliche Befruchtung mit dem Samen Toter verboten sei.
Ines S. ging mit dem Fall vor Gericht, da sie nicht einsehen wollte, dass sich der Staat in ihr persönliches Glück einmischt.
In erster Instanz scheiterte die Witwe zwar, doch jetzt, nach einer Überprüfung des Falls, wies das Gericht an, dass die Klinik die mit dem Samen ihres toten Ehemanns befruchteten Eizellen an Ines S. herausgeben muss.
Die 29-Jährige Witwe darf nun also von ihrem toten Ehemann schwanger werden. Hört sich vielleicht etwas komisch an, doch auch das Gericht sagte, es sei so besser, als wenn das Kind irgenwann erfahren müsste, dass der Vater verschwunden ist oder dass er es nie haben wollte. Denn das war bei dem verstorbenen Ehemann von Ines S. niemals der Fall.