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Plattenfirmen mit Klage gescheitert

27 Nov
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Die Klage von der Musikindustrie wurde vor Gericht nun abgewiesen, nun wurden die Rechte der Verbraucher sogar noch verstärkt. Das kopieren von Musikalben für private Zwecke ist weiterhin erlaubt.

Auf rote-couch.com gibt es auch eine interessante Sichtweise zu dem Thema Privat- und Raubkopie. Wie der Autor schon richtig sagt, sollte man die beiden Begriffe doch bitte unterscheiden.

Aus Sicht der Richter, haben die Labels einfach zu langsam reagiert, weshalb die Klage wegen einen formellen Fehler nun abgewiesen wurde. Für den Verbraucher gibt es also immer noch eine Sondererlaubnis, um ohne die Zustimmung des Rechteinhabers Musik im privaten Umfeld zu kopieren. Also Ausgleich bezahlt man eine Abgabe an den Gesetzgeber, wenn man sich einen Brenner kauft, diese ist dann bereits im Kaufpreis enthalten. Auch die Vervielfältigung von DVDs ist in diesem Rahmen nicht strafbar, existiert allerdings ein Kopierschutz, darf dieser auch für den Privaten Gebrauch nicht umgangen werden. Mittlerweile haben die meisten DVDs einen Kopierschutz. Bei Software und Computerspielen darf eine Sicherheitskopie angefertigt werden, pronzipiell gibt es aber Lizenzen, die das Kopieren eindeutig verbieten.
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