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2009 mussten viele Menschen in die Kurzarbeit und erhielten dabei steuerfreies Kurzarbeitergeld, dieses wird von den Steuerbeamten allerdings zu dem regulären Einkommen addiert und somit steigt auch der persönliche Steuersatz.
Der Womblog hat dazu die offizielle Erklärung, die vom Bundesverband für Lohnsteuerhilfevereine herausgegeben wurde. Darin erfährt man, dass das Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei ist, aber einem so genannten Progressionsvorbehalt unterliegt, d.h. die Auszahlung für sich genommen wird nicht steuerlich berechnet, aber bei der Bestimmung der prozentualen steuerlichen Belastung der übrigen Einnahmen, wird dieses Geld mit berücksichtigt.
Dadurch drohen den Betroffenen mindestens geringe Rückerstattungen des Finanzamtes, mit denen man vielleicht gerechnet hätte. Das ist aber noch das kleinere Übel, teilweise müssen Spitzenbeträge von 1.100 Euro an das Finanzamt zurückgeführt werden.
Der Womblog hat dazu die offizielle Erklärung, die vom Bundesverband für Lohnsteuerhilfevereine herausgegeben wurde. Darin erfährt man, dass das Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei ist, aber einem so genannten Progressionsvorbehalt unterliegt, d.h. die Auszahlung für sich genommen wird nicht steuerlich berechnet, aber bei der Bestimmung der prozentualen steuerlichen Belastung der übrigen Einnahmen, wird dieses Geld mit berücksichtigt.
Dadurch drohen den Betroffenen mindestens geringe Rückerstattungen des Finanzamtes, mit denen man vielleicht gerechnet hätte. Das ist aber noch das kleinere Übel, teilweise müssen Spitzenbeträge von 1.100 Euro an das Finanzamt zurückgeführt werden.
- Venus
Es ist gar nicht so einfach die Löcher zu stopfen, die die SPD in all den Jahre hinterlassen hat und die aktuelle Bundesregierung steht im Europaschnitt schon super da!!!