Es ist bestimmt kein Einzelfall, dass sich Autofahrer denken, dass sie Schilder ignorieren können, wenn diese zugeschneit sind. Leider falsch gedacht. Die Polizei weist nun extra nochmal darauf hin, dass das nicht als Entschuldigung taugt.
Der Gesetzgeber stellt noch einmal klar, dass die zugeschneiten
Schilder weiter gelten und die somit auch grundsätzlich beachtet werden müssen. Wichtige Verkehrsschilder, wie ein Stopp-Schild oder "Vorfahrt gewähren" erkennt man zudem an ihrer typsischen Form.
Nur auf der
Autobahn kann es anders sein, denn da gibt es verschiedene Tempolimits. Überschreitet man die allerdings, weil man das Schild nicht sehen konnte und wird von der Polizei angehalten, muss man in der Lage sein, zu beweisen, dass das Schild zum Tatzeitpunkt zugeschneit war, was sich als schwierig gestalten dürfte.